Zeitarbeitseinsätze im Werkverkehr zukünftig möglich

Zeitarbeitseinsätze im Werkverkehr zukünftig möglich

iGZ-Initiative für Verbotsaufhebung erfolgreich

In mehreren Eingaben hat sich der iGZ in den vergangenen Jahren dafür ständig eingesetzt, dass das bestehende Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitskräften im Werkverkehr endlich aufgehoben wird (iGZ-Initiative) – nun werden diese Zeitarbeitseinsätze möglich.

Das Güterkraftverkehrsgesetz sah bisher vor, dass im Werkverkehr die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge von eigenem Personal des Unternehmens geführt werden müssen. Nur im Krankheitsfall ist es Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen, sprich Zeitarbeitern, zu bedienen. Das jetzt verabschiedete neue Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes spricht nun davon, dass künftig im Werkverkehr auch Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden dürfen.

Den ganzen Artikel können Sie auf der Seite vom iGZ nachlesen.

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